Michael Findeisen Christian Braun Gabriele Trimborn Roger Kühn

AKTUELLES

03.05.2011 von Christian Braun

Sachgrundlose Befristung und "Zuvor-Beschäftigung"

Das BAG hat am 06.04.2011 unter dem AZ: 7 AZR 716/09 entschieden, dass eine Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitnehmer dem Abschluss eines sachgrundlos befristeten Vertrages nicht entgegensteht, sofern diese mehr als drei Jahre zurückliegt. Trotz des vom Wortlaut her eindeutigen § 14 II 2 TzBfG kommt das BAG unter Berücksichtigung des Zwecks des § 14 II 2 TzBfG - nämlich dem Schutz vor Mißbrauch und Befristungsketten - zu der einschränkenden verfassungskonformen Auslegung. Hierbei gibt auch die gesetzgeberische Wertung der geltenden Verjährungsfrist von drei Jahren nach Meinung des BAG einen Anhaltspunkt für die einschränkende Auslegung.

Die Entscheidung kann auf der Seite des BAG abgerufen werden.

Zurück

ÜBER UNS