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AKTUELLES

28.07.2025 von Christian Braun

Pfändungsfreigrenzen wurden zum 01.07.2025 angehoben

Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten wurden zum 01.07.2025 die Pfändungsfreigrenzen angehoben.

Diese Pfändungsfreigrenzen regeln, bis zu welchem Betrag ein Schuldner oder eine Schuldnerin bei durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen keine Zahlungen leisten muss, damit der Lebensunterhalt bestritten werden kann.Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass seitens eines Gläubigers oder einer Gläubigerin Aufrechnungen vorgenommen werden.

Die einschlägigen Tabellen sind im Internet einsehbar.

Natürlich steht unser Büro für Einzelfragen gerne zu Ihrer Verfügung.


Ihr Team von Runge-Findeisen

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