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AKTUELLES

15.02.2011 von Christian Braun

Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrages bei Umzug

Der Bundesgerichtshof hat am 11.11.2010 zum AZ XIII ZR 57/10 entschieden, dass bei Umzug eines DSL-Kunden in ein Gebiet, in dem DSL nicht angeboten wird, ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Kündigung des DSL-Vertrages nicht besteht. Der Kündigungsgrund resultiere aus der Sphäre des Kunden  und der Anbieter habe hierauf keinen Einfluß. Daher trage der Kunde das Verwendungsrisiko und könne den Vertrag nicht vorzeitig beenden.

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