AKTUELLES
16.03.2011 von Christian Braun
Internationale Zuständigkeit bei Arbeit im Ausland
Der Europäische Gerichtshof hat am 15.03.2011 entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der in mehreren Mitgliedsstaaten arbeitet, sich auf das Recht berufen kann, das in dem Staat gilt, in dem er seine beruflichen Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt. Hierdurch soll der Arbeitnehmer als die schwächere Vertragspartei vor benachteiligen Rechtswahlklauseln in Arbeitsverträge geschützt werden (EuGH vom 15.03.2011 - C-29/10 -)