AKTUELLES
15.02.2011 von Christian Braun
BVerfG stärkt Rechte geschiedener Ehefrauen
Das BVerfG hat die Rechtsprechung des BGH im Unterhaltsrecht für unwirksam erklärt, wonach die geschiedene Ehefrau bei Wiederheirat ihres Ex-Mannes weniger Unterhalt erhielt. Die Einbeziehung der neuen Ehefrau des Ex-Mannes in die Unterhaltsberechnung (sog. Drittelberechnung) widerspreche dem Maßstab der "ehelichen Lebensverhältnisse".
Die Möglichkeit der Abänderung von bestehenden Unterhaltstiteln ist nun im Einzefall zu prüfen.
Näher Informationen hierzu erhalten Sie von Frau Rechtsanwältin Trimborn.