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AKTUELLES

26.05.2020 von Christian Braun

Versorgungsausgleich und Betriebsrenten

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.5.2020 entschieden, dass die Aufteilung von Betriebsrenten nach der Trennung zulässig ist. Die umstrittene Regelung für die Aufteilung von Ansprüchen aus Betriebsrenten verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Frauen würden durch sie nicht benachteiligt.

Bei den Betriebsrenten erhält der jeweils andere Partner – meist die Frau – seinen Anteil nicht automatisch vom Versorgungsträger des Ex-Partners. Die Ansprüche werden häufig an eine andere Unterstützungskasse übertragen. Hierbei kommt es wegen der Zinsentwicklung oft zu deutlichen Verlusten.

Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, dass die Regelung verfassungskonform ist. Die Gerichte müssten bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches im Scheidungsverfahren darauf achten, den Ausgleichswert so festzusetzen, „dass die Grundrechte aller beteiligten Personen gewahrt sind“.

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