AKTUELLES
31.01.2011 von Christian Braun
Privatnutzung des Dienstwagens bei langer Krankheit
Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.12.2010 entschieden, dass der privat genutzte Dienstwagen bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers über sechs Wochen hinaus vom Arbeitgeber herausverlangt werden kann. Der PkW sei Entgeltbestandteil, daher müsse er nur solange zur Verfügung gestellt werden, wie der Arbeitnehmer auch Entgelt zu beanspruchen habe. Diese Voraussetzung sei für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine Entgeltfortzahlungspflicht mehr nach § 3 EFZG besteht, nicht gegeben (vgl. bundesarbeitsgericht.de dort Pressemitteilung 91/10)
Für Arbeitnehmer kann nur empfohlen werden, diese Frage im Arbeitsvertrag oder im Kfz-Überlassungsvertrag konkret zu regeln, damit der PkW auch im Erkrankungsfall über sechs Wochen hinaus privat genutzt werden kann.