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AKTUELLES

11.04.2022 von Christian Braun

Pflicht zur Durchführung eines weiteren BEM

Das Bundesarbeitsgericht hat am 18.11.2021 entschieden, dass nach Abschluss eines BEM eines erneutes BEM durchgeführt werden muss, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin wiederum länger als sechs Wochen erkrankt ist.

Eindeutig geklärt ist die Frage, wann ein BEM "abgschlossen" ist, durch die Entscheidung des BAG aber nicht. DAS BAG gibt hierzu aber einige Hinweise, die für der Praxis bedeutsam sind. So besteht z.B. die Möglichkeit für den Arbeitgeber, das BEM einseitig für beendet zu erklären.

BAG vom 18.11.2021 - 2 AZR 138/21

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