AKTUELLES
11.08.2025 von Christian Braun
Neue Rechtsprechung zum Elternunterhalt
BGH-Entscheidung zum Elternunterhalt bei einem Einkommen über 100.000 €
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei aktuellen Beschlüssen vom 7.5.2025 – XII ZB 563/24 und XII ZB 6/24 vom 23.10.2024 die Berechnung der Einkommensgrenze für den Elternunterhalt konkretisiert. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern.
Gesetzliche Grundlage des Elternunterhalts
Die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 1601 BGB geregelt. Danach sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Dies schließt auch die Verpflichtung von Kindern ein, für ihre Eltern aufzukommen, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.
Die 100.000-Euro-Grenze
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde 2019 eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto jährlich eingeführt. Diese Grenze ist in § 94 Abs. 1a S. 1 SGB XII festgelegt und besagt, dass Kinder mit einem Jahreseinkommen unter diesem Betrag nicht vom Sozialhilfeträger für die Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen werden können.
Der BGH hat in seinem Beschluss die Berechnungsmethode neu festgelegt:
1. Vom Bruttoeinkommen sind vorab Steuern, Sozialabgaben, Unterhaltspflichten, berufsbedingte Aufwendungen sowie Versicherungen und Altersvorsorgeaufwendungen abzuziehen.
2. Die Mindestselbstbehalte in den Leitlinien der Oberlandesgerichte (z.B. 2.650 Euro für 2024) sind vom BGH als rechtlich nicht zu beanstanden eingestuft.
3. Der BGH führt aus, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn der Tatrichter für Zeiträume nach dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes dem Unterhaltspflichtigen einen über die Hälfte hinausgehenden Anteil – etwa 70 % – des seinen Mindestselbstbehalt übersteigenden bereinigten Einkommens zusätzlich belässt (vgl. Senat BGHZ 242, 123 Rn. 50 ff. mwN )
4. Der BGH betont die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung.
Fazit
Die Einschaltung eines Anwalts ist zu empfehlen
– Wenn das Bruttojahreseinkommen nahe an der
100.000-Euro-Grenze liegt
– Bei komplexen Vermögensverhältnissen
– Wenn Unklarheiten bezüglich der Berechnung des unterhaltsrelevanten
Einkommens bestehen
– Bei Streitigkeiten mit dem Sozialhilfeträger über die Unterhaltspflicht