AKTUELLES
01.02.2011 von Christian Braun
Neue Düsseldorfer Tabelle
Ab dem 01.01.2011 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Geändert wurde der sog. Selbstbehalt, d.h. der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensunterhalt verbleibt. Für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte Volljährige unterhaltspflichtig sind, erfolgt eine Anhebung von 900 € auf 950 €. Bei Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten erfolgt eine Anhebung auf 1.050 € und gegenüber volljährigen Kindern auf 1.150 €. Die Selbstbehalte bei Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern wurden auf 1.500 € erhöht.
Die übrigen Regelungen der Düsseldorfer Tabelle sind unverändert geblieben.
Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Rechtsanwältin Trimborn.