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AKTUELLES

16.03.2011 von Christian Braun

Mobilfunksperre erschwert

Der Bundesgerichtshof hat am 17.02.2011 entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter den Anschluß eines Kunden erst ab einem Saldo von 75,00 Euro sperren kann. Die in den AGB der Mobilfunkanbieter geregelte Grenze von 15,50 Euro hielt der BGH nicht für angemessen (BGH vom 17.02.2011 III ZR 35/10 auf der Website des Bundesgerichtshofes abrufbar).

Es ist davon auszugehen, dass die Mobilfunkanbieter ihre AGB kurzfristig anpassen.

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