AKTUELLES
16.03.2011 von Christian Braun
Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug
Der Bundesgerichtshof hat am 11. November 2010 entschieden, dass ein DSL-Kunde den Vertrag mit dem Anbieter nicht vorzeitig beenden kann, wenn er in ein Gebiet umzieht, in dem DSL nicht angeboten wird. Ein Umzug liege allein in der Risikosphäre des Kunden, daher sei ein Sonderkündigungsrecht nicht gegeben (BGH vom 11.11.2010 AZ: III ZR 57/10).