Michael Findeisen Christian Braun Gabriele Trimborn Roger Kühn

AKTUELLES

19.08.2025 von Christian Braun

Ermäßigter Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verbleibt es auch bei der Wahrnehmung von Umgang, der sich einer etwa hälftigen Mitbetreuung des Kindes annähert, bei der alleinigen Barunterhaltspflicht des anderen Elternteils. Der im Rahmen eines erweiterten Umgangs, also Umgang, der über die 14-tägige Wochenendbetreuung hinausgeht, getätigte Mehraufwand kann durch eine Herabgruppierung um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle erfolgen.

 

Eine neue Entscheidung des OLG Braunschweig vom 04.04.2025 - Az. 1 UF 136/24 -stärkt nun die Rechte der Elternteile, die einen erweiterten Umgang wahrnehmen. Bei einem Betreuungsanteil von 45 % erfolgt nach der Entscheidung eine Herabgruppierung um 3 - 4 Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle. Das ist bei einem 8-jährigen Kind eine Reduzierung von 626,50 € auf 482,50 €. Das entspricht in etwa über 20 %.

Zurück

ÜBER UNS