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AKTUELLES

16.04.2020 von Christian Braun

Corona und Patientenverfügung

In Zeiten von Corona ist es wichtig, über Patientenverfügungen nachzudenken.

Sofern eine Patientenverfügung bislang nicht vorliegt, erscheint es als sinnvoll, eine solche zu erstellen. Es kann im Zusammenhang mit Corona zu lebensbedrohenden Situationen kommen.Sofern diese unabwendbar zu Tod oder langem Leiden führen, müssen möglicherweise Angehörige schwere Entscheidungen treffen, die den Angehörigen durch eine Patientenverfügung abgenommen werden.

Sollte eine Patientenverfügung vorliegen, sollte diese auf Aktualität überprüft werden. Moderne Patientenverfügungen betreffen nur Situationen, in denen der nahe Tod oder unabwendbares Leiden nicht vermeidbar erscheinen. Da es sich bei Corona in der Regel um eine heilbare Erkrankung handelt, steht nicht zu befürchten, dass z.B. eine Beatmung nicht durchgeführt wird, weil eine Patientenverfügung vorliegt. Trotz dieser Tatsache sollte eine Überprüfung der Verfügung erfolgen. Wertvolle Hinweise sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz vorhanden.

 

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