Michael Findeisen Christian Braun Gabriele Trimborn Roger Kühn

AKTUELLES

09.12.2010 von Christian Braun

Arbeitsrecht

Klausel in vielen Arbeitsverträgen unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht hat am 08.12.2010 entschieden, dass eine in vielen Arbeitsverträgen verwendete Klausel über die Freiwilligkeit einer Weihnachtsgeldzahlung an Arbeitnehmer unwirksam ist. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber mehrere Jahre Weihnachtsgeld gezahlt ohne ausdrücklichen Hinweis darauf, dass es sich um eine freiwillige Leistung handele. Im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers befand sich zwar eine Klausel, dass es sich um freiwillige Leistung handelt, diese war jedoch kombiniert mit einem Widerrufsvorbehalt. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz hält das BAG diese Kombination für unwirksam, da sie unklar und nicht eindeutig formuliert sei. Insbesondere setze der vorbehaltene Widerruf voraus, dass überhaupt ein Anspruch entstanden sei, was nicht mit der Freiwilligkeit der Leistung in Einklang gebracht werden könne.

Damit hat das Bundesarbeitsgericht eine in vielen Arbeitsverträgen enthaltene Klausel gekippt. Hierdurch ergibt sich für Arbeitnehmer die Chance, Weihnachtsgeld trotz eines Freiwilligkeitsvorbehaltes im Arbeitsvertrag zu erhalten. Arbeitgeber sollten ihre Arbeitsverträge prüfen und ggfls. der geänderten Sachlage anpassen.

Die Entscheidung des BAG ist als Pressemitteilung Nr. 90/10 auf der Website des BAG einzusehen.

 

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