AKTUELLES
15.11.2010 von Michael Findeisen
Familienrecht / Erbrecht
1. Familienrecht / Zwangsvollstreckung
Der BGH hat am 05.08.2010 entschieden, dass bei der Ermittlung des pfändungsfreien Betrages gesetzliche Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des vollen dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Unterhaltsbetrages zu berücksichtigen sind und nicht nur in Höhe desjenigen Betrages, den der Schuldner tatsächlich an seine unterhaltsberechtigten Angehörigen zahlt.
Diese Fallgestaltung ist daher für Arbeitgeber, die Pfändungen ihrer Arbeitnehmer zu berücksichtigen haben, von erheblicher Bedeutung.
2. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Es passiert schneller, als man denkt:
Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann jeder Mensch sehr schnell in eine Lage geraten, in der er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Für diesen Fall kann man Vorsorge treffen durch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung.
Die Vorsorgevollmacht dient dazu, dass eine Vertrauensperson sämtliche rechtlichen und tatsächlichen Geschäfte dann regeln kann, wenn man selbst hierzu nicht mehr in der Lage ist. Wurde keine Vorsorgevollmacht erstellt, muss ein gerichtliches Betreuerverfahren eingeleitet werden.
Wichtig:
Weder der Ehegatte noch die Kinder sind in einem solchen Fall in der Lage, die Geschäfte der hilfebedürftigen Person „automatisch“ zu erledigen. Hierzu ist stets eine Vollmacht oder eine Bestellung durch das Gericht erforderlich.
In einer Patientenverfügung hingegen werden Entscheidungen im Bereich der medizinischen Versorgung im Voraus für den Fall getroffen, dass man später nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidung wirksam zu treffen. Als Beispiel sind zu nennen lebensverlängernde Maßnahmen bei unheilbaren Krankheiten.
Im Ergebnis gilt:
Bestimmen Sie selbst, wer für Sie später Ihre Geschäfte regelt und wie Sie im Ernstfall medizinisch versorgt werden.